Verbotsschild „Zutritt für Unbefugte verboten“

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Verbotsschild „Zutritt für Unbefugte verboten“
– Kunststoff; Rund 300mm
– DIN 4844 D-P006
Das aufgeführten Verbotsschild ist geeignet, die nach Abschnitt 4.1.10 der DGUV-Regel 107-001 geforderte Sicherheitskennzeichnung zu erfüllen. Auch die Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ASR A1.3 werden mit diesem Warnschild erfüllt.

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